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Lohninfo für LeiharbeiterInnen

Für die Entlohnung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern gilt: Je nachdem in welche Branche man überlassen wird, muss man zumindest die Löhne bekommen, die den StammarbeiterInnen des Beschäftigerbetriebes laut Kollektivvertrag zustehen. In einzelnen Branchen werden eventuell auch noch Zuschläge hinzugerechnet. Liegen die Mindestlöhne des Beschäftiger-Kollektivvertrages aber unter den Mindestlöhnen des Arbeitskräfteüberlassungs-Kollektivvertrages (KVAÜ), dann gelten die Mindestlöhne laut KVAÜ.

Lohninfo für LeiharbeiterInnen

Überlassen in die Chemische Industrie

Im Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung ist für Einsätze in der Chemischen Industrie ein Zuschlag vorgesehen ("Referenzzuschlag"). Der Brutto-Stundenlohn ist daher höher als im Kollektivvertrag der Chemischen Industrie. Bist Du bei einem Kunden (Beschäftiger) eingesetzt, wo es ein internes Lohnschema gibt, ist dieser Zuschlag höher!
Deshalb mit dem Betriebsrat deines Beschäftigerbetriebes unbedingt in Verbindung setzen

Lohninfo für LeiharbeiterInnen

Überlassen in die Bauindustrie

... für ArbeitnehmerInnen auf Baustellen

... für ArbeitnehmerInnen im internen Bereich, z.B. Bauhof

Im Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung ist für Einsätze im internen Bereich in der Bauindustrie ein Zuschlag vorgesehen ("Referenzzuschlag"). Der Brutto-Stundenlohn ist daher höher als im Kollektivvertrag der Bauindustrie. Bist Du bei einem Kunden (Beschäftiger) eingesetzt, wo es ein internes Lohnschema gibt, ist dieser Zuschlag höher! Deshalb mit dem Betriebsrat deines Beschäftigerbetriebes unbedingt in Verbindung setzen!

Kein Referenzzuschlag gebührt, wenn ArbeitnehmerInnen ausschließlich auf Baustellen und somit außerhalb des Beschäftigerbetriebes eingesetzt werden, und dies in der Einsatzinformation (§ 12 AÜG) angeführt ist. ArbeitnehmerInnen haben aber Anspruch auf Aufwandsentschädigungen gemäß Abschnitt VIII, Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung.

Lohninfo für LeiharbeiterInnen

Überlassen in die Elektro- und Elektronikindustrie

Im Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung ist für Einsätze in der Elektro- und Elektronikindustrie ein Zuschlag vorgesehen ("Referenzzuschlag"). Der Brutto-Stundenlohn ist daher höher als im Kollektivvertrag der Elektro- und Elektronikindustrie. Bist Du bei einem Kunden (Beschäftiger) eingesetzt, wo es ein internes Lohnschema gibt, ist dieser Zuschlag höher!
Deshalb mit dem Betriebsrat deines Beschäftigerbetriebes unbedingt in Verbindung setzen!

Lohninfo für LeiharbeiterInnen

Überlassen in die Metallindustrie

Im Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung ist für Einsätze in der Metallindustrie ein Zuschlag vorgesehen ("Referenzzuschlag"). Der Brutto-Stundenlohn ist daher höher als im Kollektivvertrag der Elektro- und Metallindustrie. Bist Du bei einem Kunden (Beschäftiger) eingesetzt, wo es ein internes Lohnschema gibt, ist dieser Zuschlag höher!
Deshalb mit dem Betriebsrat deines Beschäftigerbetriebes unbedingt in Verbindung setzen!

Lohninfo für LeiharbeiterInnen

Überlassen in die Fahrzeugindustrie

Im Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung ist für Einsätze in der Fahrzeugindustrie ein Zuschlag vorgesehen ("Referenzzuschlag"). Der Brutto-Stundenlohn ist daher höher als im Kollektivvertrag der Fahrzeugindustrie. Bist Du bei einem Kunden (Beschäftiger) eingesetzt, wo es ein internes Lohnschema gibt, ist dieser Zuschlag höher!
Deshalb mit dem Betriebsrat deines Beschäftigerbetriebes unbedingt in Verbindung setzen!

Lohninfo für LeiharbeiterInnen

Überlassen in die Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie

* Hier gilt nicht der Stundenlohn des Beschäftiger-Kollektivvertrags, sondern der Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung, da dieser höher ist.

Lohninfo für LeiharbeiterInnen

Überlassen in die Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie

Hier gelten nicht die Stundenlöhne des Beschäftiger-Kollektivvertrags, sondern der Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung, da dieser höher ist.

Lohninfo für LeiharbeiterInnen

Überlassen in die Fleischwarenindustrie

Hier gelten nicht die Stundenlöhne des Beschäftiger-Kollektivvertrags, sondern der Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung, da dieser höher ist.

Lohninfo für LeiharbeiterInnen

Überlassen in die Süßwarenindustrie

Hier gelten nicht die Stundenlöhne des Beschäftiger-Kollektivvertrags, sondern der Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung, da dieser höher ist.

Bist du in anderen als den angeführten Industriegruppen beschäftigt, wende dich bitte an die PRO-GE.